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   OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-24 U 198/04   

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https://dejure.org/2005,4180
OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-24 U 198/04 (https://dejure.org/2005,4180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2005 - I-24 U 198/04 (https://dejure.org/2005,4180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - I-24 U 198/04 (https://dejure.org/2005,4180)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 745 Abs. 2; ; BGB § 748; ; ZPO § 287

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 745 Abs. 2; BGB § 748; ZPO § 287
    Ausgleich des Wohnvorteils für das weitere Bewohnen der im Miteigentum stehenden Eigentumswohnung durch einen der Ehegatten nach der Trennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1241
  • NZM 2006, 199
  • FamRZ 2006, 209
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93

    Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Auf dieser Grundlage stellt die Miete für vergleichbare Wohnungen die Obergrenze dessen dar, was der nicht nutzende Ehegatte als Nutzungsentschädigung verlangen kann (vgl. BGH NJW 1994, 1721).

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Nutzungsentschädigung in Höhe der verkehrsüblichen Miete nach den Umständen des konkreten Falles den Interessen aller Teilhaber nach billigem Ermessen entspricht (vgl. BGH. WM 1974, 201; NJW 1986, 1339; 1994, 1721; 1998, 372).

    Das ist Blick mit darauf, dass die Wohnungen mit Nachtstrom beheizt werden und das Warmwasser mit elektrischer Energie gewonnen wird, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ein Nutzungshindernis (vgl. dazu BGH NJW 1994, 1721).

    Die Nutzungsentschädigung ist zu vermindern um die Kosten und Lasten, die der Beklagte für das Grundstück aufzuwenden hat (vgl. BGH NJW 1994, 1721).

  • BGH, 15.09.1997 - II ZR 94/96

    Rechtsnatur eines Benutzungsüberlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Nutzungsentschädigung in Höhe der verkehrsüblichen Miete nach den Umständen des konkreten Falles den Interessen aller Teilhaber nach billigem Ermessen entspricht (vgl. BGH. WM 1974, 201; NJW 1986, 1339; 1994, 1721; 1998, 372).
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Nutzungsentschädigung in Höhe der verkehrsüblichen Miete nach den Umständen des konkreten Falles den Interessen aller Teilhaber nach billigem Ermessen entspricht (vgl. BGH. WM 1974, 201; NJW 1986, 1339; 1994, 1721; 1998, 372).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 3 Wx 225/03

    Heranziehung zu tätiger Mithilfe?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Eine abweichende rechtsgeschäftliche Vereinbarung wäre gemäß § 2 HeizkostVO nichtig (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 694; OLG Hamm ZMR 1986, 436).
  • OLG Hamm, 02.07.1986 - 4 REMiet 4/85

    Die Heizkostenverordnung hat Vorrang vor einer Vereinbarung über eine pauschale

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Eine abweichende rechtsgeschäftliche Vereinbarung wäre gemäß § 2 HeizkostVO nichtig (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 694; OLG Hamm ZMR 1986, 436).
  • OLG Naumburg, 23.04.2009 - 8 U 17/08

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsvergütung während der Trennungszeit bei

    Rechtsfehlerfrei ist das Landgericht nämlich davon ausgegangen, dass sowohl für den Anspruch nach § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB , d.h. für den Zeitraum des Getrenntlebens der Parteien, als auch für denjenigen auf Neuregelung gemäß § 745 Abs. 2 BGB , d.h. für den Zeitraum ab Rechtskraft der Ehescheidung im Dezember 2006, jeweils Voraussetzung sei, dass die Verpflichtung des in dem gemeinsamen Objekt verbleibenden Ehegatten zur Leistung von Nutzungsvergütungsansprüchen der Billigkeit entsprechen müsse (vgl. BGH, FamRZ 2006, S. 930, 934 betr. § 1361 b BGB a.F.; BGH, NJW 1986, S. 1339, 1340 [BGH 11.12.1985 - IVb ZR 83/84] ; BGH, a.a.O., S. 1340, 1341 betr. § 745 Abs. 2 BGB; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, S. 1241, 1242 zu § 745 Abs. 2 BGB; OLG München, FamRZ 2007, S. 1655, 1657 ).
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